Die Stromversorger als Mitbewerber

Das Stromversorgungsunternehmungen im Installationsgeschäft mitmischen, ist für viele ein Dorn im Auge. Doch solch gewachsene Gebilde können nur schwerlich via Bundesbern geregelt werden. Vielmehr ist die Eigentümerstrategie zu hinterfragen. Ist es Aufgabe der öffentlichen Hand, Elektroinstallationen anzubieten? Als Bürger,  «Miteigentümer» und Kunde könnten wir direkt Einfluss nehmen.  

Mit der Interpellation 16.3417 verlangte ein junger Walliser Nationalrat  Auskunft über das Marktverhalten von bundesnahe oder staatliche Stromversorgungsunternehmen, die sich auch im Elektroinstallationssektor tummeln. Der Interpellant wirft solchen Unternehmen Preisdumping vor und wollte vom Bundesrat wissen, wie sichergestellt wir, dass sie die gleichen Bedingungen erfüllen wie privaten KMU. Er vermutet, dass dieses Problem wegen dem zu tiefen Verhältnis von fachkundigen Mitarbeitern zu dem restlichen Montagepersonal entsteht. Auch der Bundesrat beschränkt sich bei seiner Antwort auf die Bestimmungen der NIV. Er streicht heraus, dass nur Betriebe eine allgemeine Installationsbewilligung erhalten, wenn sie genügend fachkundige Person beschäftigen. Die Betriebe müssen Gewähr bieten, dass sie pro 20 in der Installation beschäftigte Personal mindestens eine fachkundige Person die technische Aufsicht ausübt. Nach der Erteilung der Bewilligung durch das ESTI sei jeder Bewilligungsinhaber für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen selber verantwortlich. Das ESTI führt gemäss Bundesrat keine regelmässigen Kontrollen durch, ob die Bewilligungsvoraussetzungen noch erfüllt sind.

Doch ist dies das Problem der offensiven Preispolitik von Betrieben die im Besitz der öffentlichen Hand sind? Ich denke nicht. Auch private KMU bekunden immer mehr Mühe, genügend fachkundige Mitarbeiter zu finden. Wenn wir Unternehmer nicht gezielter Nachwuchs für den Weg zur höheren Berufsbildung motivieren, wird sich dies weiter zuspitzen.

Das Problem der Preispolitik öffentlicher Installationsbetriebe liegt an einem ganz anderen Ort. Nämlich bei der indirekten Quersubventionierung. Zwar wird uns immer versichert, dass die entsprechenden Kostenstellen sauber getrennt werden. Ich behaupte, dass diese messerscharfen Abgrenzungen gar nicht möglich sind. Aufwände wie zum Beispiele Mieten, Marketing, Informatik und Administration bilden eine Manöveriermasse, die erfolgsorientiert umgeschichtet werden kann. Verlustgeschäfte in der Elektroinstallation gehen so im grossen Rauschen unter. Doch dieses Problem kann nicht auf Bundeseben gelöst werden. Hier sind die gut bezahlten CEO’s in der Verantwortung. Aber auch die Eigentümer könnten über die Eigentümerstrategie gezielt Einfluss zu nehmen. Die Frage muss sein, wollen wir, dass Stromversorgungsunternehmen die Installateure konkurrenzieren. Das haben wir Bürger und Kunde selber in der Hand.