Das Stromversorgungsunternehmungen im Installationsgeschäft mitmischen, ist für viele ein Dorn im Auge. Doch solch gewachsene Gebilde können nur schwerlich via Bundesbern geregelt werden. Vielmehr ist die Eigentümerstrategie zu hinterfragen. Ist es Aufgabe der öffentlichen Hand, Elektroinstallationen anzubieten? Als Bürger, «Miteigentümer» und Kunde könnten wir direkt Einfluss nehmen.